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Wir feiern ein Jahrhundert visueller Wunder.

Hundertjährige Projekte, UNESCO-Kulturerbe-Kampagne

Meilenstein erreicht: Planetarien für die Liste des immateriellen Kulturerbes nominiert

GDP will die Bildungsarbeit von Planetarien sichtbarer machen: Jetzt wurde die Wissensvermittlung in Planetarien in das Landesinventar des immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen aufgenommen und kandidiert für die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO.
Urania-Planetarium und Bürgel-Gedenkstätte Potsdam Projektor

GDP will die Bildungsarbeit von Planetarien sichtbarer machen: Jetzt wurde die Wissensvermittlung in Planetarien in das Landesinventar des immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen aufgenommen und kandidiert für die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO.

In einem mehrstufigen Verfahren entscheiden die Deutsche UNESCO-Kommission und weitere Regierungsgremien über die Kandidaten. Gesellschaft Deutschsprachiger Planetarien eV, GDP) hat die Aktivitäten von Planetarien als immaterielles Kulturerbe beantragt – mit Erfolg: Die „Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbildes in Planetarien“ wurde nun in die Landesliste Nordrhein-Westfalen aufgenommen . Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Arbeit der Planetarien als „Good-Practice-Beispiel“ zur Aufnahme in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen.

Begründung der unabhängigen Landesjury: Planetarien sind von herausragender Bedeutung, um Kindern und Jugendlichen Wissen über das Weltall und die Natur zu vermitteln. Gleichzeitig regen sie zum Nachdenken über Fragen der Nachhaltigkeit und der Endlichkeit von Ressourcen an. „Der Eintrag auf Landesebene und die Nominierung zum bundesweiten Immateriellen Kulturerbe ist eine große Anerkennung für die Arbeit aller Wissenschaftler und ehrenamtlichen Helfer in den örtlichen Planetarien“, sagt Dr. Björn Voss, Präsident des GDP. „Der erste Schritt zum ‚Welterbe-Planetarium‘ ist getan!“

Über die Aufnahme in die nationale Liste wird spätestens im Frühjahr 2023 entschieden.